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Schule

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Eltern haben das Recht zu entscheiden, welche Schulform sie für ihr Kind wünschen. Dies gilt für Eltern von Kindern mit und ohne Behinderungen gleichermaßen.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Kinder mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderanspruch beschult werden können. Diese werden im Folgenden erläutert.

Insbesondere für die Beschulung an einer Regelschule, aber auch für alle anderen Schulformen, gibt es die Möglichkeit, bei Bedarf einen Antrag für eine Schulbegleitung zu stellen. Das bedeutet, ein Begleiter unterstützt das Kind im Schulalltag in notwendigen Belangen.

Unterstützung bei der Antragsstellung und der späteren Suche eines Schulbegleiters für Ihr Kind erhalten Sie von der Lebenshilfe.

Der Trägerverbund Schulbegleitung hat für Eltern und Schulbegleiter die Fachstelle Schulbegleitung eingerichtet.

Die LAG Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen hat einen Elternratgeber zum Thema inklusive Beschulung aktuell in Bezugnahme zum neuen Schulgesetz herausgegeben.

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Kontakt

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Renate Baiker
Koordination schulbezogene Angebote
Paul-Schempp-Weg 8
73230 Kirchheim unter Teck

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