Unter dem Begriff der „Offenen Hilfen“ werden ambulante und individuelle Leistungen zusammengefasst. Die Offenen Hilfen wollen dem Menschen mit Behinderung eine möglichst umfängliche Teilhabe an Bildung und am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Zudem werden Leistungen angeboten, welche pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Die Angebote des Familienentlastenden Dienstes, die Ferienfreizeiten und die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind dabei als flanierende Angebote zu den Leistungen in Kindergärten, Schulen, Arbeitsbereich und tagesstrukturierenden Angeboten für Senior*innen mit Behinderung zu verstehen.