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Öffnungszeiten und Gebühren Regelkindergarten

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Sie haben ein Kind ohne Behinderung oder Entwicklungsverzögerung und wünschen eine integrative Gruppe:

Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

30 Stunden Pflichtmodul Basisbetreuung
10 Stunden Wahlmodul Nachmittagsbetreuung

  • Aufnahme ab zwei Jahre.
  • Für die ersten vier Wochen kann eine Eingewöhnungszeit mit reduzierter Stundenzahl vereinbart werden.
  • Gesundes, überwiegend selbst zubereitetes Mittagessen.
  • 30 Schließtage pro Jahr

Gebührenordnung ab 01.02.2024 Vorlesen

Öffnungszeiten Vorlesen

Antrag Geschwister-Rabatt Vorlesen

Ferienplan 2024/2025 Vorlesen


Öffnungszeiten Schulkindergarten

Sie haben ein Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf (Entwicklungsverzögerung oder geistige Behinderung):

8.30 bis 15.00 Uhr (Montag und Dienstag)
8.30 bis 12.00 Uhr (Mittwoch)
8.30 bis 15.00 Uhr (Donnerstag und Freitag)

  • Individuelle Zeiten in der Eingewöhnung, bzw. auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmte Betreuungszeiten sind nach Absprache möglich.
  • Für die Kinder im Schulkindergarten steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Die Beförderungszeit beträgt je nach Wohnort bis zu einer Stunde.
  • Gesundes, überwiegend selbst zubereitetes Mittagessen.
  • 30 Schließtage pro Jahr.


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