Die 2008 in Kraft getretene UN–Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist seither gültig. Artikel 24 beinhaltet, dass Kinder mit Behinderung das Recht auf den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen erhalten. Die UN-BRK enthält konkrete Vorgaben über den diskriminierungsfreien und barrierefreien Zugang zu inklusiver Bildung.
Da Schulbegleitung zum Gelingen inklusiver Beschulung beitragen soll, gewinnt sie immer
weiter an Bedeutung, um Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung die aktive Teilhabe in der Schule zu ermöglichen.