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Antragsverfahren

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Für eine Einzel- oder Gruppeninklusion stellen interessierte Eltern einen Antrag beim Staatlichen Schulamt entsprechend ihrer Vorstellungen und Wünsche.

Hierbei sollten Eltern direkt auch die Schule mit einbeziehen.

Nach Eingang des Antrags findet eine Überprüfung auf Anspruch eines sonderpädagogischen Bildungsbedarfs inklusive pädagogischer-psychologischer Diagnostik statt. Anschließend leitet das Schulamt eine Bildungswegekonferenz ein. Hier beraten Eltern, beteiligte Schulen, Schulamt und ggf. Leistungsträger (je nach Zuständigkeit Sozialamt oder Jugendamt) wie das betroffene Kind bestmöglich gefördert werden kann und an welcher Schule eine Beschulung möglich ist.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren

Information zur Bildungswegekonferenz (1)

Information zur Bildungswegekonferenz (2)

Kontakt

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Renate Baiker
Bereichsleitung Offene Hilfen
Paul-Schempp-Weg 8
73230 Kirchheim unter Teck

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