Für eine Einzel- oder Gruppeninklusion stellen interessierte Eltern einen Antrag beim Staatlichen Schulamt entsprechend ihrer Vorstellungen und Wünschen.
Hierbei sollten Eltern direkt auch die gewünschte Schule mit einbeziehen.
Nach Eingang des Antrags findet eine Überprüfung auf Anspruch eines sonderpädagogischen Bildungsbedarfs und eine pädagogisch-psychologische Diagnostik statt. Anschließend leitet das Schulamt eine Bildungswegekonferenz ein. Hier beraten Eltern, beteiligte Schulen, Schulamt und ggf. Leistungsträger (je nach Zuständigkeit Sozialamt oder Jugendamt) wie das betroffene Kind bestmöglich gefördert werden kann und an welcher Schule eine Beschulung möglich ist.
Auf der Website des staatlichen Schulamtes Nürtingen finden Sie alle weiteren Informationen und Ansprechpartner: Website Staatliches Schulamt Nürtingen