E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
kontakt@lebenshilfe-kirchheim.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
07021 97066-0

Gruppeninklusion allgemeine Schule

Vorlesen

Grundsätzlich ist die Inklusion eines Kindes mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderanspruch an jeder allgemeinen Schule, entweder einzeln oder in einer Gruppe, denkbar. Allgemeine Schulen sind Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Gruppenbezogene Lösung

Bei der gruppenbezogenen Lösung werden mehrere Kinder mit einer Behinderung Teil einer Schulklasse. Die Kinder erhalten zeitweise jedoch zusätzlich sonderpädagogische Förderung durch einen Sonderpädagogen.

Bei Bedarf kann ergänzend zu den pädagogischen Fachkräften eine Schulbegleitung beantragt werden.

Die gruppenbezogenen Lösungen können bei ausreichend Meldungen beim Schulamt an jeder allgemeinen Schule geschaffen werden.

Kooperative Organisationsformen des Gemeinsamen Unterrichts (ehemals Außenklassen)

Eine kooperative Organisationsform ist eine Schulklasse, die zur Sonderschule gehört, deren Unterricht jedoch an einer allgemeinen Schule stattfindet. Eine Gruppe von Schülern mit sonderpädagogischem Förderanspruch ist dort einer Klasse angegliedert.

Die Kooperationsklasse mit geringer Schülerzahl wird kontinuierlich von zwei Lehrkräften unterrichtet, also von Lehrern und Sonderpädagogen. Auch hier gibt es bei Bedarf ergänzend zu den pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, Schulbegleitung zu beantragen. Ziel ist es, so viel Unterricht wie möglich gemeinsam zu gestalten.

Bei Bedarf gibt es aber auch die Möglichkeit, dass sich die Schüler der kooperativen Organisationsform zeitweise in einen eigenen Klassenraum zurück ziehen und für sich arbeiten. Auch in der kooperativen Organisationsform wird bei Bedarf zieldifferent unterrichtet, also nach dem für das jeweilige Kind individuell passenden Lehrplan.

Wenn Sie Interesse an der Integration Ihres Kindes in einer gruppenbezogenen Lösung oder in einer kooperativen Organisationsform haben, wenden Sie sich bitte an die

Begleitstelle des Staatlichen Schulamtes in Nürtingen
Marktstr. 12-14
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 26299-29
E-Mail: BgltstllInklsnss-ntkvbwld
Homepage

Die Lebenshilfe steht Ihnen auf diesem Weg gerne mit ihrer Erfahrung sowie mit Rat und Tat zur Seite.

Antragsverfahren Einzel-und Gruppeninklusion
Fachstelle Schulbegleitung

Kontakt

Bild
Renate Baiker
Koordination schulbezogene Angebote
Paul-Schempp-Weg 8
73230 Kirchheim unter Teck

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Readspeaker und Youtube, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen