An Gemeinschaftsschulen sind grundsätzlich alle Schulformen vorhanden. Es gibt parallel Unterricht auf dem Niveau von Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Sonderschule. Dementsprechend sind Lehrkräfte aus allen Schularten vor Ort.
Entscheiden sich Eltern bezüglich der Beschulung ihres Kindes mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderanspruch für eine Einzel- oder Gruppeninklusion, ist dies beispielsweise an Gemeinschaftsschulen möglich. Auch hier gibt es bei Bedarf ergänzend zur Förderung durch die pädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit, Schulbegleitung zu beantragen.
An Gemeinschaftsschulen wird grundsätzlich zieldifferent unterrichtet, also nach einem für das jeweilige Kind individuell erstellten Lehrplan. Das individuell angepasste Konzept ermöglicht Kindern mit und ohne Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderanspruch ein Lernen in einer inklusiven und somit heterogenen Gemeinschaft.
Informationen zur konzeptionellen Ausrichtung dieser Schulform
Diese Beschulungsform gibt es derzeit bereits an folgenden Schulen:
Raunerschule Kirchheim unter Teck
Ludwig-Uhland-Schule Wendlingen
Schule am Schillerpark Esslingen
Wenn Sie Interesse an der Inklusion Ihres Kindes in einer Gemeinschaftsschule haben, sei es auch an einem bisher nicht bestehenden Standort, wenden Sie sich bitte an die
Begleitstelle des Staatlichen Schulamtes in Nürtingen
Marktstr. 12-14
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 26299-29
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Die Lebenshilfe steht Ihnen auf diesem Weg gerne mit ihrer Erfahrung sowie mit Rat und Tat zur Seite.
Antragsverfahren Einzel-und Gruppeninklusion
Fachstelle Schulbegleitung