Grundsätzlich ist die Inklusion eines Kindes mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderanspruch an jeder allgemeinen Schule, entweder einzeln oder in einer Gruppe, denkbar. Regelschulen sind Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.
Wenn ein Kind mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderanspruch einzeln in eine allgemeinen Schule inkludiert wird, bekommt es in der Regel bei gegebenem Bedarf auf Antrag eine Schulbegleitung. Das bedeutet, ein Begleiter oder eine Begleiterin unterstützen das Kind im Schulalltag in notwendigen Belangen.
Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten Sie von der Fachstelle Schulbegleitung, die der Trägerverbund Schulbegleitung für Eltern und Schulbegleiter eingerichtet hat.
Bei der Suche eines Schulbegleiters für Ihr Kind unterstützt Sie der zuständige Träger des Trägerverbundes gerne.
Auch eine zieldifferente Beschulung ist möglich: Je nach Behinderungsart wird ein individueller Lehrplan für das Kind erstellt und unabhängig vom Lehrplan der Regelschüler vermittelt. So wird sichergestellt, dass das Kind auch an der allgemeinen Schule eine individuelle Förderung ohne Überforderung erhält.
Wenn Sie Interesse an der Einzelintegration Ihres Kindes in eine allgemeine Schule haben, sei es auch an einem bisher nicht bestehenden Standort, wenden Sie sich bitte an die
Begleitstelle des Staatlichen Schulamtes in Nürtingen
Marktstr. 12-14
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 26299-29
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Die Lebenshilfe steht Ihnen auf diesem Weg gerne mit ihrer Erfahrung sowie mit Rat und Tat zur Seite.
Antragsverfahren Einzel-und Gruppeninklusion
Fachstelle Schulbegleitung