Der Verein für Betreuungen e. V. bietet telefonische und persönliche Beratung zu Fragen der gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. Darüber hinaus veranstaltet er für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte regelmäßige Gesprächsrunden, Informationsabende und Einführungskurse.
Seit 1992 ist das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das Betreuungsgesetz abgelöst. Entmündigung, Pflegschaft und Vormundschaft sind für Erwachsene abgeschafft worden. Stattdessen werden Betroffene individuell und persönlich durch ihre gesetzlichen Betreuer nur noch in den Bereichen gesetztlich vertreten, beraten und unterstützt, in denen sie Hilfe benötigen.
Erwachsene Menschen, die aufgrund Krankheit, Alter oder Behinderung einen Teil ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Betreuer unterstützen Betroffene unter Berücksichtigung ihres persönlichen Wohls und ihrer Interessen, z. B. bei der Organisation des Alltags, bei persönlichen Angelegenheiten und bei Behördengängen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Vereins. Diese Angeobte sind kostenlos und unverbindlich.