E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
kontakt@lebenshilfe-kirchheim.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
07021 97066-0

Finanzielle Entschädigung für Eltern

Vorlesen

25. Apr 2020

Eltern und Pflegeeltern, die ihr Kind zuhause betreuen müssen, weil Kindergärten, Schulen und Werkstätten geschlossen sind, können bei Verdienstausfall finanzielle Unterstützung beantragen.

Viele Eltern haben wegen der Betreuung ihres Kindes Verdienstausfälle.
Viele Eltern haben wegen der Betreuung ihres Kindes Verdienstausfälle.

Für diese Sorgeberechtigten hat die Bundesregierung einen Entschädigungsanspruch neu in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitsnehmern der Arbeitgeber. Dieser kann seinerseits bei der zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen.

Als betreuungsbedürftig nach dieser Vorschrift gelten Kinder, wenn sie das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersgrenze.

Anspruch auf Entschädigung haben auch Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/entschaedigungsanspruch.html

Auf dieser Seite finden Sie außerdem Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag.

Kontakt

Bild
Renate Baiker
Koordination schulbezogene Angebote
Paul-Schempp-Weg 8
73230 Kirchheim unter Teck

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Readspeaker und Youtube, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen