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Antragsverfahren Schulbegleiter

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Damit die Schulbegleitung zum Schuljahresbeginn möglichst sichergestellt werden kann, empfiehlt die Fachstelle Schulbegleitung so früh wie möglich, am besten im Januar, einen formlosen Antrag auf Schulbegleitung beim Leistungsträger (Landratsamt Esslingen) zu stellen. Weiteres zum Ablauf können Sie aus den nachfolgenden Informationen entnehmen.

Ablauf zur Gewährung einer Schulbegleitung nach SGB VIII_SGB XII
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Antrag auf Eingliederungshilfe

Nachdem die Eltern einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung beim zuständigen Leistungsträger gestellt haben, erfolgt eine Bedarfsprüfung.

Die vom Staatlichen Schulamt unter Beachtung des Datenschutzes zur Verfügung gestellten Unterlagen bilden dafür die Grundlage. Daneben muss der Schüler aufgrund seiner Behinderung zum anspruchsberechtigen Personenkreis nach dem SGB VIII oder SGB IX gehören. Sobald die Unterlagen vorliegen, schließt sich ein Hilfeplanverfahren an. Dieses erfolgt im Rahmen einer Bildungswegekonferenz, sofern ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt wurde. Andernfalls laden der Soziale Dienst für die Jugendhilfe oder die Fallmanager der Sozialhilfe zu einem Hilfeplangespräch ein. Daran werden in der Regel die Eltern, der Schüler und die aufnehmende Schule beteiligt. Dabei soll geklärt werden, wofür eine Schulbegleitung benötigt wird und welcher zeitliche Umfang erforderlich ist. Hierbei ist das Ziel, mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Sofern der Bedarf bestätigt wird, erhalten die Eltern einen entsprechenden Bescheid, in der Regel für ein Schuljahr.

Zur Beratung stehen Ihnen der Kindergarten oder die Schule, in die Ihr Kind bis jetzt geht, zur Verfügung. Auch das Schulamt berät Sie gerne.

Wir unterstützen Sie gerne und bieten Orientierung im Verlauf des Antragsverfahrens. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ist für uns selbstverständlich.

Antrag auf inklusive Beschulung

Eltern können einen Antrag auf inklusive Beschulung beim Staatlichen Schulamt Nürtingen stellen. Download Antragsformular

Der Antrag muss bis Ende Januar beim Schulamt eingehen, damit das sonderpädagogische Gutachten rechtzeitig in Auftrag gegeben werden kann und für das kommende Schuljahr ggf. Maßnahmen eingeleitet werden können. Ein Folgeantrag muss gestellt werden, wenn der Feststellungsbescheid befristet wurde oder der Wechsel von der Primar- in die Sekundarstufe bzw. von der Sekundarstufe in die Berufsschulstufe ansteht.

Wünschen die Eltern die allgemeine Schule als Lernort, erhält das Kind je nach Förderschwerpunkt ein zieldifferentes oder zielgleiches Unterrichtsangebot.
Die zieldifferenten Angebote sind laut Schulgesetz grundsätzlich gruppenbezogen zu organisieren (SchG § 83). Das bedeutet, dass mehrere Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einer Klasse der allgemeinen Schule gemeinsam unterrichtet werden.

Ein zielgleiches Unterrichtsangebot ist vor allem bei den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, emotional-soziale Entwicklung, Hören, Sprache und Sehen möglich. Das heißt, es wird nach dem Bildungsplan der allgemeinen Schule unterrichtet.

Um den Lernort endgültig festzulegen, findet unter Leitung des Staatlichen Schulamtes eine Bildungswegekonferenz statt. An dieser Konferenz nehmen alle am Prozess beteiligten teil: z.B. Eltern mit eventuell einer Person ihres Vertrauens, Schulleitung, ggf. Vertreter des Landratsamtes. In dieser Konferenz werden Eltern über konkrete Angebote informiert und beraten. Sie können sich für eines dieser Angebote entscheiden. Die Bildungswegekonferenz kann sich über mehrere Kontakte erstrecken.

Nach der Beratung entscheiden die Eltern dann endgültig, ob sie das SBBZ als Lernort für ihr Kind wählen oder die (ggf. gruppenbezogene) Lösung in einer allgemeinen Schule. Diese Wahl bezieht sich lediglich auf die Schulform als Lernort, nicht auf eine konkrete Schule (SchG § 83 (2)). Dies hängt damit zusammen, dass inklusive Bildungsangebote gruppenbezogen und raumschafsbezogen organisiert werden müssen und daher nicht an jeder Schule eingerichtet werden können.

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