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Stiftung Lebenshilfe Kirchheim – Werden Sie Stiftungsmitglied!

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Die Stiftung Lebenshilfe wurde im Jahr 2005 gegründet und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Aus den Einnahmen aus Zinsen und Immobilien sowie Spenden werden gemeinnützige Aufgaben der Lebenshilfe Kirchheim finanziert.

Als Stifterin oder Stifter unterstützen Sie Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen, damit sie auch in Zukunft bestmögliche Förderung, Begleitung und Pflege erhalten.

Durch Schenkungen, Spenden oder durch Festlegung im Testament leisten Sie einen wichtigen Beitrag, die Lebensqualität und Integration von Menschen mit Behinderungen dauerhaft zu verbessern.

Stiften Sie darum für die Zukunft von Menschen mit Behinderungen.

Stiftungskonto
Kreissparkasse Kirchheim
BIC: ESSLDE66
IBAN: DE87 6115 0020 0100 3110 22

Die Spenden sind steuerabzugsfähig. Schenkungen und Erbschaften sind steuerfrei. Somit kommen Ihre Zuwendungen ganz dem Stiftungszweck zugute. Über die Verwendung der Erträge entscheidet der Stiftungsvorstand, der vom Kuratorium beraten und überwacht wird.

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