Glossar Schulbegleitung

Vorlesen


Zielgleiches Unterrichtsangebot

Zielgleicher Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf das gleiche (Bildungs-) Ziel wie die Mitschülerinnen ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterrichtet werden.


Zieldifferentes Unterrichtsangebot

Ein zieldifferentes Unterrichtsangebot erhalten Kinder und Jugendliche, die nicht zielgleich lernen können. Beim zieldifferenten Unterricht werden entsprechende Lernziele aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs individuell festgelegt.


Förderschwerpunkte

Seit der Abschaffung der Sonderschulpflicht nennen sich die Sonderschulen Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ).
Die Schulen wurden umbenannt in:

Bezeichnung der Schulen
Bezeichnung der Schulen

Sonderpädagogischer Bildungsanspruch

Ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können nur Kinder bekommen, die einen sonderpädagogisch diagnostizierten Anspruch darauf haben.
Diese Kinder können in der allgemeinen Schule oder am SBBZ zur Schule gehen. In der allgemeinen Schule werden sie nach dem für sie zuständigen Bildungsplan unterrichtet (z.B. Bildungsplan Schwerpunkt geistige Entwicklung). Das zuständige SBBZ unterstützt dabei.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Wenn Kinder Schwierigkeiten beim Lernen haben, kann ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden. Diese Kinder brauchen dann besondere Hilfsmittel oder Unterstützung (z.B. LRS, ADHS, Seh- oder Hörbeeinträchtigung).
Die allgemeine Schule setzt die Hilfsmittel ein und fördert das Kind, während es nach dem gleichen Bildungsplan wie die anderen Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet wird (z.B. Bildungsplan Grundschule).

Leistungsträger

Leistungsträger für die Schulbegleitung im Landkreis Esslingen ist das Landratsamt Esslingen. Leistungserbringer sind die jeweiligen Träger des Trägerverbundes „Schulbegleitung im Landkreis Esslingen“, die Mitarbeiter in der Schulbegleitung anstellen.

Hilfeplanverfahren

Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Aufgaben, der Bewilligungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.

Bildungswegekonferenz

Um den Lernort endgültig festzulegen, findet unter Leitung des Staatlichen Schulamtes eine Bildungswegekonferenz statt. An dieser Konferenz nehmen alle am Prozess beteiligten teil: z.B. Eltern mit eventuell einer Person ihres Vertrauens, Schulleitung, ggf. Vertreter des Landratsamtes. In dieser Konferenz werden Eltern über konkrete Angebote informiert und beraten. Sie können sich für eines dieser Angebote entscheiden. Die Bildungswegekonferenz kann sich über mehrere Kontakte erstrecken.

Lebenshilfe Kirchheim e.V.
Saarstraße 87
73230 Kirchheim

Telefon: +49 (0)7021 97066-0
Telefax: +49 (0)7021 97066-40
kntktlbnshlf-krchhmd


Bürozeiten

Montag -Donnerstag: 

  • 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 

  • 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr