Zielgleicher Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf das gleiche (Bildungs-) Ziel wie die Mitschülerinnen ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterrichtet werden.
Zieldifferentes Unterrichtsangebot
Ein zieldifferentes Unterrichtsangebot erhalten Kinder und Jugendliche, die nicht zielgleich lernen können. Beim zieldifferenten Unterricht werden entsprechende Lernziele aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs individuell festgelegt.
Förderschwerpunkte
Seit der Abschaffung der Sonderschulpflicht nennen sich die Sonderschulen Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Die Schulen wurden umbenannt in:
Sonderpädagogischer Bildungsanspruch
Ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können nur Kinder bekommen, die einen sonderpädagogisch diagnostizierten Anspruch darauf haben. Diese Kinder können in der allgemeinen Schule oder am SBBZ zur Schule gehen. In der allgemeinen Schule werden sie nach dem für sie zuständigen Bildungsplan unterrichtet (z.B. Bildungsplan Schwerpunkt geistige Entwicklung). Das zuständige SBBZ unterstützt dabei.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Wenn Kinder Schwierigkeiten beim Lernen haben, kann ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden. Diese Kinder brauchen dann besondere Hilfsmittel oder Unterstützung (z.B. LRS, ADHS, Seh- oder Hörbeeinträchtigung). Die allgemeine Schule setzt die Hilfsmittel ein und fördert das Kind, während es nach dem gleichen Bildungsplan wie die anderen Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet wird (z.B. Bildungsplan Grundschule).
Leistungsträger
Leistungsträger für die Schulbegleitung im Landkreis Esslingen ist das Landratsamt Esslingen. Leistungserbringer sind die jeweiligen Träger des Trägerverbundes „Schulbegleitung im Landkreis Esslingen“, die Mitarbeiter in der Schulbegleitung anstellen.
Hilfeplanverfahren
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Aufgaben, der Bewilligungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.
Bildungswegekonferenz
Um den Lernort endgültig festzulegen, findet unter Leitung des Staatlichen Schulamtes eine Bildungswegekonferenz statt. An dieser Konferenz nehmen alle am Prozess beteiligten teil: z.B. Eltern mit eventuell einer Person ihres Vertrauens, Schulleitung, ggf. Vertreter des Landratsamtes. In dieser Konferenz werden Eltern über konkrete Angebote informiert und beraten. Sie können sich für eines dieser Angebote entscheiden. Die Bildungswegekonferenz kann sich über mehrere Kontakte erstrecken.