27. Sep 2021
Inklusives Wahlrecht - Am Sonntag durften erstmals auch alle Menschen mit einer geistigen Behinderung den Bundestag wählen. Lesen Sie hier den Bericht im Teckboten.
Etwa 85.000 Deutsche mit rechtlicher Vollbetreuung waren bisher von den Bundestagswahlen ausgeschlossen. Seit dem Jahr 2019 gibt es ein Wahlrecht für alle - auch Menschen mit einer geistigen Behinderung und rechtlicher Betreuung in allen Bereichen dürfen wählen.
18 Menschen mit Behinderung haben am Wahlseminar der Lebenshilfe teilgenommen - alles über unser Wahlsystem gelernt, über die Demokratie diskutiert und am Wichtigsten: Nach dem Seminar per Briefwahl gewählt.
Doch welche Themen sind den Menschen wichtig? Wie ist das mit der Wahlassistenz? Und warum durften einige Menschen mit Vollbetreuung auch schon vor 2019 wählen?