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Pandemie - Keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

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25. Jan 2021

Menschen mit einer geistigen Behinderungen dürften bei der COVID-19 Behandlung nicht benachteiligt werden, das fordert die Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V.

Menschen mit Behinderung dürfen bei der Behandlung schwerer Erkrankungen an COVID-19 nicht diskriminiert werden.
Menschen mit Behinderung dürfen bei der Behandlung schwerer Erkrankungen an COVID-19 nicht diskriminiert werden.

Aufgrund der Vielzahl der an COVID-19 erkrankten Patienten komme es zu Engpässen in der intensiv-medizinischen Behandlung. In der notwendigen gesellschaftlichen Debatte, wer behandelt würde und wer nicht, dürften Menschen mit geistiger Behinderung nicht benachteiligt werden, so die Position der Lebenshilfe Bundesvereinigung. Auch stereotype Annahmen in Bezug auf Gesundheit und Lebensqualität dürften keinen Einfluss auf die Zuteilung von Behandlungsplätzen haben.

Kontakt

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Bärbel Kehl-Maurer
Vorsitzende
Saarstraβe 87
73230 Kirchheim unter Teck

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