25. Apr 2020
Ab sofort gelten die neuen Regelungen für die erweiterte Notbetreuung im Carl-Weber-Kindergarten.
Das heißt: Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht jetzt auch für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. der oder die Alleinerziehende präsenzpflichtig zur Arbeit muss und für den Arbeitgeber unabkömmlich ist.
Um die Ansteckungsgefahr in der Notbetreuung zu minimieren, werden die Gruppengrößen im Carl-Weber-Kindergarten verringert.
Die Bedarfsmeldung für den Regelkindergarten erfolgt ausschließlich über die Homepage der Stadt Kirchheim. Bitte in das Online-Formular eintragen: https://www.kirchheim-teck.de/notfall-kinderbetreuung
Die Bedarfsmeldung für den Schulkindergarten richten Sie bitte direkt an die CWK-Leitung Frau Blaschka: v.blaschka@lebenshilfe-kirchheim.de